Beschilderung
Primär gelten für Wasserwanderer die amtlichen Schifffahrtszeichen, die den Verkehr auf Bundes- und Landeswasserstraßen regeln. Davon sind insbesondere folgende Sperrzeichen zu beachten:
Durchfahrtverbot
Fahrverbot für Sportboote
Zur Orientierung der Wasserwanderer dient das Informations- und Leitkonzept für eine einheitliche wasserseitige Ausschilderung der Gewässer im Land Brandenburg. Das Konzept wurde Anfang 2014 verabschiedet. Die Ausschilderung nach diesem Konzept erfolgt 2014 im Kanurevier Spreewald mittels Fahnenwegweisern.